Was wir für Sie tun können

 Folgende Dienstleistungen können wir für Sie durchführen:

  • Beratung und Erstellung einer Ausschreibung für den Rückbau und die Entsorgung der dabei anfallenden Abfälle (incl. Schadstoffe, Störstoffe, und der Hauptbestandteile wie Beton, Mauerwerk, Abbruchholz etc.)
  • Beistellung einer rückbaukundigen Person
  • Objektbeschreibung durch rückbaukundige Person
  • Durchführung von Schad-/Störstofferkundungen
  • Erstellung eines Rückbau- und eines Re-Use Konzepts
  • Schadstoffbauaufsicht im Zuge der Schadstoffentfernung
  • Erstellung eines Freigabeprotokolls (nach der Schad- und Störstofferkundung und vor dem maschinellen Abbruch)
  • Kontrolle der Trennpflicht für die Hauptbestandteile gemäß Rückbaukonzept
  • Erstellung von Entsorgungskonzepten und Ausschreibungen für Entsorgungsleistungen
  • Abfallwirtschaftliche Studien (UVE/UVP)

 



Recycling-Baustoffverordnung

Mit 1. Jänner 2016 trat die Recycling-Baustoffverordnung (bereits novelliert am 27.08.2017) in Kraft. Diese Verordnung gilt für sämtliche Bau- und Abbruchtätigkeiten und regelt die Trennung und Behandlung von Bau- oder Abbruchabfällen. Dem Bauherrn wird nunmehr explizit eine umfangreiche Schad- und Störstofferkundung vorgeschrieben.

Ein Abbruch oder ein Umbau mit einem Teilabbruch muss in Form eines Rückbaus nach ÖNORM  B 3151 "Rückbau von Bauwerken als Standardabbruchmethode" erfolgen.

Bei Abbrüchen, bei denen max. 750 t Abbruchmaterial anfällt, muss eine Trennung dieser vor Ort in 7 Stoffgruppen erfolgen (Bodenaushub, Mineralische Abfälle, Asphalt, Holz, Metalle, Kunststoffe, Siedlungsabfälle).
Gefährliche Abfälle  (z.B. Teeranstriche, ölhaltige Estriche, alte asbestzementhaltige Fassaden- und Dachplatten etc.,) sind vor Ort abzutrennen.
Schad- (z.B. Mineraldämmstoff, HFCKW-hältige Dämmstoffplatten) und Störstoffe (z.B. Gipsausbauten, Fußbodenbeläge) sind vorweg auszubauen.
Der Bauherr hat für die Trennung den erforderlichen Platzbedarf zur Verfügung zu stellen.


Kernbohrungen

Kernbohrungen an Wänden, Decken und Böden führen wir natürlich selbst durch. Damit sind wir in der Lage, schnell zu reagieren und hochwertige Ergebnisse zu liefern.

Wir bohren bis 200 mm Durchmesser und 60 cm Tiefe, auch in Stahlbeton.


Rückbaukundige Person

Herr Dipl.-Ing. Fürnkranz, Ing. Steiner und DI Merschnik stehen Ihnen als rückbaukundige Fachkraft zur Verfügung.

fuernkranz@f-gut.at anrufen +43 664 182 4351 steiner@f-gut.at anrufen +43 (0)1 361 58 80 merschnik@f-gut.at anrufen +43 680 130 8518
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