Folgende Dienstleistungen können wir für Sie durchführen:
Mit 1. Jänner 2016 trat die Recycling-Baustoffverordnung (bereits novelliert am 27.08.2017) in Kraft. Diese Verordnung gilt für sämtliche Bau- und Abbruchtätigkeiten und regelt die Trennung und Behandlung von Bau- oder Abbruchabfällen. Dem Bauherrn wird nunmehr explizit eine umfangreiche Schad- und Störstofferkundung vorgeschrieben.
Ein Abbruch oder ein Umbau mit einem Teilabbruch muss in Form eines Rückbaus nach ÖNORM B 3151 "Rückbau von Bauwerken als Standardabbruchmethode" erfolgen.
Bei Abbrüchen, bei denen max. 750 t Abbruchmaterial anfällt, muss eine Trennung dieser vor Ort in 7 Stoffgruppen erfolgen (Bodenaushub, Mineralische Abfälle, Asphalt, Holz, Metalle, Kunststoffe, Siedlungsabfälle).
Gefährliche Abfälle (z.B. Teeranstriche, ölhaltige Estriche, alte asbestzementhaltige Fassaden- und Dachplatten etc.,) sind vor Ort abzutrennen.
Schad- (z.B. Mineraldämmstoff, HFCKW-hältige Dämmstoffplatten) und Störstoffe (z.B. Gipsausbauten, Fußbodenbeläge) sind vorweg auszubauen.
Der Bauherr hat für die Trennung den erforderlichen Platzbedarf zur Verfügung zu stellen.
Kernbohrungen an Wänden, Decken und Böden führen wir natürlich selbst durch. Damit sind wir in der Lage, schnell zu reagieren und hochwertige Ergebnisse zu liefern.
Wir bohren bis 200 mm Durchmesser und 60 cm Tiefe, auch in Stahlbeton.
Herr Dipl.-Ing. Fürnkranz, Ing. Steiner und DI Merschnik stehen Ihnen als rückbaukundige Fachkraft zur Verfügung.